Fahrerlaubnis-Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden),
außerdem
Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils bis 25 km/h.
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse
Nein
Einschluss von Klassen
Keine
Befristung/ärztliche Untersuchung
Nein (nur Sehtest)
Ausbildungungsumfang
Theorie
Praxis
Grundstoff
Zusatzstoff
Grundausbildung
ÜL
AB
NF
Unterweisung
12/6*
2
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Prüfungsumfang
Prüfung erforderlich?
Dauer (in Minuten)
ja
-

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